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Geschichte

Der Ortsname entstammt dem Slawischen und bedeutet "Ort in den Wiesen". Er weist auf eine Ansiedlung bereits um 750 - 800 hin. Das erste Mal wurde Colbitz im Jahre 1197 erwähnt, als Ludolf von Colbitz als Zeuge beim Landgericht zu Ebendorf auftritt. Im 14. Jahrhundert wechselte die Landeshoheit von Alten Mark auf das Erzbistum Magdeburg. Das Gebiet gehörte der Grafschaft Billingshoch an und war ein Teil der Nordmark. Albrecht der Bär aus dem Hause Askanien war dort seit 1134 Markgraf. Die Nordmark war der Ausgangspunkt der Mark Brandenburg. Dadurch begründet sich seit dem 14. Jahrhundert der Name Altmark für dieses Gebiet ein. Die Altmark wurde durch Heirat der Witwe des letzten Markgrafen an Herzog Otto von Braunschweig 1336 endgültig vom Erzbistum erworben. Aus dieser Zeit stammen weitere urkundliche Nachrichten über Colbitz. Lindhorst wurde 1950 zwangseingemeindet. Von 1994 bis 2009 war Lindhorst eine Ortschaft nach §86 Gemeindeordnung. Am 11. Januar 2009 fand eine Bürgerbefragung in der Gemeinde Colbitz über eine Ausgliederung der Ortschaft Lindhorst aus der Gemeinde Colbitz und eine Eingliederung als achte Mitgliedsgemeinde in die seit Juli 2009 bestehende Verbandsgemeinde Elbe-Heide statt. Die Abstimmung endete mit 666 Ja-Stimmen für diese Variante. Am 27. Januar erfolgte die Auswertung der Befragung durch den Colbitzer Gemeinderat. Entgegen dem Ergebnis der Anhörung der Bevölkerung beschloss der Gemeinderat, den Bürgermeister nicht mit der Beantragung der Ausgliederung des Ortsteils Lindhorst zu beauftragen.Darauf folgte ein von einer Lindhorster Bürgerinitiative organisiertes Bürgerbegehren, deren erneutem eindeutigen Votum der Gemeinderat am 26.März nicht folgte und den Weg des Bürgerentscheids bevorzugte. Dieser fand am 7. Juni zeitgleich mit der Wahl zum Europaparlament und der Wahl zum Gemeinderat statt. Die höhere Beteiligung im Ortsteil Colbitz am Bürgerentscheid führte zu Ablehnung des Bürgerentscheids.

Gemeinde Colbitz, Teichstraße 1, 39326 Colbitz | Telefon: 039207/85290 | E-Mail: info(at)gemeinde-colbitz(dot)de

Sprechzeiten: Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr